Kaufvertrag Gemeinde

Der Kaufvertrag umfasst fast 50 Seiten und regelt den Landkauf der Gemeinde vom Kanton, die Grundsätze für die Arealentwicklung sowie den Wertausgleich nach der Arealentwicklung.

 

Der Kaufpreis für das 50 %-Miteigentum beträgt 26 Millionen Franken. Das Land wird in unsaniertem Zustand erworben. Für die Gemeinde sind nur die Belastungen auf dem Betriebsareal von Bedeutung.

 

Die Eigentumsübertragung erfolgte innert 60 Tagen nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung Uetikon am See und der Baudirektion des Kantons Zürich. Nach Abschluss der planungsrechtlichen Verfahren und der rechtskräftigen Baubewilligung für eine Kantonsschule werden die Flächen je ungefähr hälftig auf die Parteien aufgeteilt. Je nach Bedürfnis der Kantonsschule kann das Mass 50 % über- oder unterschreiten. Die Planungskosten sind dann ebenfalls Bestandteil des Wertausgleichsmodells.

 

Der Wertausgleich erfolgt aufgrund der erarbeiteten Planungsresultate und der daraus resultierenden Landzuteilung. Er berücksichtigt:

  • die unterschiedliche Wertentwicklung des Landes aufgrund der geplanten Nutzungen;
  • die unterschiedlichen Sanierungskosten aufgrund der Detailabklärung zu den vorhandenen Bodenbelastungen aufgrund der Landzuteilung;
  • eine allfällige Veränderung des Eigentumsanteils aufgrund der effektiven Landzuteilung.

 

Nicht im Wertausgleich berücksichtigt sind Sanierung von Schadstoffbelastungen an Gebäuden und aus ISOS resultierende Einschränkungen des Denkmalschutzes.

 

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Ausstellungsplakate Stand 29.09.2016
Ausstellungsplakate der Informationsveranstalltung vom 25. / 26. September 2016
Austellungsplakate 29.09.2016.pdf
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Powerpoint Orientierung Chance Uetikon Stand 26.09.2016
Orientierung Chance Uetikon 26.09.2016.p
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