Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. Dadurch profitiert auch die Bevölkerung davon, wenn einerseits die Bauten und Infrastrukturen in Gewässernähe so besser vor Hochwasser geschützt sind. Andererseits, indem der Raum entlang der Gewässer genutzt werden kann, um sich zu erholen. Im Gewässerraum gilt grundsätzlich ein Bauverbot. Neue, privat genutzte Bauten und Anlagen, Ersatzbauten und Erweiterungen sind im Gewässerraum nicht erlaubt. Bestehende Bauten und Anlagen, die rechtmässig erstellt wurden und bestimmungsgemäss nutzbar sind, sind in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Gewisse Umbauten, innere Erweiterungen und Umnutzungen bleiben aufgrund der erweiterten Besitzstandsgarantie möglich. Mit den beiden Gestaltungsplänen wurde der Gewässerraum verbindlich festgesetzt.
Kontakt
Kanton Zürich, Baudirektion, Immobilienamt:
Marijan Lakic, Portfoliomanager
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